Es stellen sich viele Fragen in Bezug auf den neuen Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn ist ein eigenständiger Anspruch, der neben den vertraglichen (Arbeits- oder Tarifvertrag) Lohnanspruch tritt.
Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber pro tatsächlicher Arbeitsstunde 12 EUR brutto gezahlt hat. Maßgebend ist der Stundenlohn, dieser ist aber anhand der im Abrechnungszeitraum (in der Regel ist das der Arbeitsmonat), geleisteten Arbeitsstunden zu ermitteln.
Der gesetzliche Mindestlohn ist ein eigenständiger Anspruch, der neben den vertraglichen (Arbeits- oder Tarifvertrag) Lohnanspruch tritt. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber pro tatsächlicher Arbeitsstunde 12 EUR brutto gezahlt hat. Maßgebend ist der Stundenlohn, dieser ist aber anhand der im Abrechnungszeitraum (in der Regel ist das der Arbeitsmonat), geleisteten Arbeitsstunden zu ermitteln.
- Bekomme ich den Mindestlohn, der mir ab Oktober zusteht?
- Zählen Zulagen oder Prämien dazu?
- Wie werden Zuschläge in Bezug auf den Mindestlohn rechtlich behandelt?
- Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber?
- Wie sieht es bei Sachbezügen aus?
- Wird mein Trinkgeld auf den Mindestlohn angerechnet?