"Progressionsvorbehalt"

Steuernachzahlung wegen Kurzarbeit?

Beschäftigte machen sich Sorgen um die finanzielle Situation. Foto: Shutterstock_fizkes

„Progressionsvorbehalt“ und „Steuernachzahlung“: Viele Beschäftigte in Kurzarbeit machen diese Begriffe Sorgen. Die finanzielle Situation ist bereits extrem angespannt – droht jetzt auch noch eine fette Steuernachzahlung? Wir haben nachgerechnet, in den meisten Fällen lautet die Antwort: Nein. Es müssen meist keine Steuern nachgezahlt werden.

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