München
Trotz widriger Umstände angesichts der Corona-Krise konnte zwischen Gewerkschaft Nahrung-Genuss Gaststätten (NGG) und dem Landesinnungsverband des bayerischen Fleischerhandwerks (LIV) am 7. Juli 2020 ein Tarifabschluss erzielt werden. Damit steigen die tariflichen Mindestentgelte ab 1. August 2020 um einheitlich 50 Euro im Monat für Vollzeitbeschäftigte. Im Juli gibt es für die Beschäftigten außerdem eine Corona-Beihilfe in Höhe von 150 Euro, die steuerfrei ausgezahlt werden kann. Teilzeitkräfte erhalten jeweils anteilige Zahlungen. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich auf jetzt 750 EUR (1. Jahr), 850 EUR (2. Jahr) und 1.050 EUR (3. Jahr)
Werner Braun, stellv. Landesinnungsmeister des Fleischerverbandes Bayern und Vorsitzender der Tarifkommission sagt zum Tarifabschluss: „Mit der Anpassung der Mindestentgelte für die Beschäftigten haben wir einen Kompromiss gefunden, der beiden Seiten trotz der derzeit schwierigen Bedingungen gut zu Gesicht steht. Die überdurchschnittliche Anpassung bei den Ausbildungsvergütungen war uns ebenso wichtig, denn unsere Mitarbeiter/innen sind das Kapital unserer Betriebe.“ Kurt Haberl, stellvertretender Landesbezirksvorsitzender der NGG und Sprecher der NGG Tarifkommission: „Der einheitliche Erhöhungsbetrag begünstigt die unteren Entgeltgruppen, liegt über der Inflationsrate und stärkt damit die Kaufkraft. Die vereinbarte Corona-Beihilfe kommt netto bei den Beschäftigten an und soll die zusätzlichen Belastungen aufgrund der Coronakrise in einer „systemrelavanten“ Tätigkeit honorieren.“