Tarifabschluss im bayerischen Bäckerhandwerk

09. November 2020

München | Trotz widriger Umstände angesichts der Corona-Krise konnte zwischen Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und dem Landesinnungsverband des bayerischen Bäckerhandwerks nach mehreren Verhandlungsrunden jetzt ein Tarifabschluss erzielt werden. Damit steigen die tariflichen Mindestentgelte zunächst ab 1. Januar 2021 um 1,8 Prozent bzw. 2,0 Prozent für Verkaufskräfte. Ab 1. Januar 2022 erfolgt eine weitere Anhebung um 1,5 Prozent bzw. 1,7 Prozent für den Verkauf. Für Beschäftigte, die vor dem Stichtag 1. März 2020 in den Betrieb eingetreten sind, gibt es im November 2020 außerdem eine Corona-Beihilfe in Höhe von 250 Euro, die steuerfrei ausgezahlt werden kann. Teilzeitkräfte und Beschäftigte, die nach dem Stichtag eingetreten sind, erhalten anteilige Zahlungen. Der neue Tarifvertrag läuft bis 30. September 2022.

Kurt Haberl, stellvertretender Landesbezirksvorsitzender und Verhandlungsführer der NGG: „Mit dem Tarifabschluss ist es uns gelungen, die Kaufkraft der Bäckereibeschäftigten in einer wirtschaftlich unsicheren Zeit abzusichern. Angesichts der „Lohnschere“ zwischen Produktion und Verkauf war uns auch wichtig, die Gehälter im Verkauf stärker anzuheben. Die Corona-Beihilfe kommt netto bei den Beschäftigten an und soll die zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise in einer „systemrelevanten“ Tätigkeit honorieren. Durch die einheitliche Höhe der Beihilfe werden außerdem die unteren Lohn- und Gehaltsgruppen begünstigt.“

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