Erstmalig Einstieg in einen Flächentarifvertrag zu einer tariflichen Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart.
Nach über 17 Stunden harter Verhandlungen in der Schlichtung, hat die NGG Tarifkommission dem Schlichterspruch von Herrn Dr. Wanhöfer (Präsident des Landesarbeitsgerichts München) einstimmig zugestimmt. Die Einigung für die rund 19.000 Beschäftigten sieht die Einführung einer tariflichen Berufsunfähigkeitsversicherung zum 01.04.2022 vor. Sollte es dennoch zu keinem Abschluss kommen, erhalten die Beschäftigten ab 01.03.2022 zusätzlich eine Lohnerhöhung von 0,5%. Dies ist bundesweit der erste Tarifvertrag zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung in einer Branche. Die Entgelte und Ausbildungsvergütungen erhöhen sich rückwirkend zum 01.10.2021 um 3,0% und weitere 2,0% ab 01.10.2022.
„Wir sind mit diesem Tarifergebnis sehr zufrieden. Es war uns sehr wichtig, dass wir nicht nur eine gute Lohnerhöhung durchsetzen, sondern insbesondere auch etwas für die finanzielle Absicherung der Kolleginnen und Kollegen im Falle einer Berufsunfähigkeit tun,“ sagt Mustafa Öz (Verhandlungsführer und Landesbezirksvorsitzender der NGG Bayern). „Dieses Ergebnis wäre uns nicht ohne die Stärke, den großen Zusammenhalt und die Entschlossenheit der Kolleginnen und Kollegen, auch nötigenfalls mit Warnstreiks die Forderungen durchzusetzen, gelungen.“ so Öz abschließend.
Der neue Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit von 20 Monaten. Die tarifliche Berufsunfähigkeits-versicherung ist bundesweit die erste Vereinbarung dieser Art in der Ernährungswirtschaft.
Zum Hintergrund:
Zum Tarifgebiet der Milchwirtschaft gehören Unternehmen wie die Andechser Molkerei, Bauer, Bergader, Bayernland, BMI, Danone, Ehrmann, Edelweiß, Goldsteig, Hochland, Karwendel, Meggle, Nestlé, Stegmann und Zott