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Tarifpolitik

Die NGG vertritt die Interessen der Beschäftigten in unterschiedlichen Branchen wie der Getränke- und der Süßwarenindustrie, der Hotellerie und der Gastronomie oder der Obst- und Gemüseverarbeitenden Industrie und der Backwarenbranche. In den hunderten von Tarifverträgen, die NGG jedes Jahr abschließt, spiegelt sich die Vielfalt der NGG-Branchen wider.

Tarifverträge

Mitglieder der NGG bekommen ihren Tarifvertrag vom Büro der NGG-Region vor Ort genau wie eine professionelle Beratung zu seinen Inhalten.

Hier geht es zum Tarif-Ticker

Häufige Fragen zu Tarifverträgen

Tarifverträge haben eine Schutzfunktion. Sie schützen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unfairen Arbeitsbedingungen und unfairer Entlohnung. Gäbe es keine Tarifverträge, müssten die Beschäftigten die Löhne und Arbeitsbedingungen jeweils selber einzeln aushandeln - wegen ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Arbeitgeber wären sie dabei in einer schlechten Verhandlungsposition - und der organisatorische Aufwand wäre enorm. Tarifverträge sichern außerdem den sozialen Frieden im Betrieb. Davon profitieren auch die Arbeitgeber. In kaum einer anderen Industrienation wird so wenig gestreikt wie in Deutschland.

Der Tarifvertrag lässt sich in zwei Bereiche unterteilen. Die inhaltlichen Fragen zu Entgelten, Arbeitszeiten, Urlaub usw. werden im so genannten normativen Teil festgelegt. Der normative Teil ist damit für die Beschäftigten der wichtigere Teil. Der so genannte schuldrechtliche Teil beinhaltet alles, was zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbart werden muss, zum Beispiel die Laufzeit oder die Kündigung des Tarifvertrages.

In Lohn-, Gehalts-, bzw. Entgelttarifverträgen werden Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen vereinbart. Mantel- bzw. Rahmentarifverträge regeln die Dauer der Arbeitszeit, den Urlaub, Arbeitsbedingungen und Fragen der Aus- und Weiterbildung. Die Laufzeit beträgt hier drei bis fünf Jahre. In sonstigen Tarifverträgen werden zum Beispiel Fragen der Schlichtung, der betrieblichen Altersversorgung, der Altersteilzeit, Arbeitskampfregeln, Kündigungsschutz, Verdienstsicherung, Kurzarbeit und vermögenswirksame Leistungen geregelt.

Im Gegenteil: Die Gewerkschaft NGG hat gemeinsam mit den Arbeitgebern innovative, flexible und betriebsnahe Tarifverträge vereinbart. Das Tarifsystem der NGG umfasst knapp 4.000 Tarifverträge und Zusatzabkommen, davon mehr als 2.500 Firmentarifverträge. Im Ernährungs- und Gastgewerbe gibt es eine weitgehende Flexibilisierung der Arbeitszeiten, insbesondere durch Arbeitszeitkonten. Außerdem regeln Tarifverträge Qualifizierung, Altersteilzeit und betriebliche Altersvorsorge.

Zwar kennt der Betriebsrat den Betrieb vielleicht sogar noch besser, ist aber gegenüber dem Arbeitgeber unter Umständen "erpressbar". Betriebsräte dürfen nicht zum Streik aufrufen und können schon deshalb nicht auf gleicher Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln. Betriebsräte und Gewerkschaften ergänzen sich gegenseitig. Das hat sich mehr als fünfzig Jahre lang bewährt.

Aufgrund der Erfahrung in der Zeit von 1933 bis 1945, als es keine Tarifautonomie gab (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften waren durch die Nazis verboten), bestand der politische Wille, der Koalitionsfreiheit (Freiheit, sich in Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften zu organisieren) Verfassungsrang einzuräumen. Das hat in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz seinen Ausdruck gefunden. In Verbindung mit dem Tarifvertragsgesetz von 1949 hat der Gesetzgeber den Tarifvertragsparteien somit die Tarifautonomie übertragen. Tarifautonomie bedeutet, dass Entgelte und Arbeitsbedingungen autonom, d.h. ohne Einmischung des Staates, zwischen Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften vereinbart werden.

Tariferfolge

Für die Extraportion Schutz: Aus einer Idee wird Wirklichkeit

Tarifparteien beschließen wegweisenden Schutz bei Berufsunfähigkeit für Milchwirtschaft in Bayern

 

Tarifvertrag zur BU-Versicherung

Tarifticker

Die Gewerkschaft NGG schließt jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen ab. Die Spanne reicht vom "kleinen" Haustarifvertrag bis zum für viele tausend Beschäftigte geltenden Flächentarifvertrag. In den Tarifinfos geben wir einen Einblick in die Ergebnisse einiger aktueller Ergebnisse von Tarifverhandlungen.

Aktuelle Tarifabschlüsse der NGG Bayern auf einen Blick:

23. Januar 2024

Verhandlungsergebnis für das Bäckerhandwerk

  • Die Löhne und Gehälter steigen in zwei Stufen:
    • zum 01. Februar 2024 um € 200 brutto
    • zum 01. November 2024 um € 50 brutto
  • Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie:
    • zum 01. Februar 2024: € 400 netto (Teilzeit anteilig)
  • Laufzeit des Tarifvertrages endet zum 30. April 2025

Das Flugblatt zum Abschluss

24. Februar 2025

Verhandlungsergebnis für die Brauer TG

  • Die Entgelte steigen in zwei Stufen:
    • zum 01. März 2025 um 3,4%
    • zum 01. März 2026 um 3,1%
  • Die Ausbildungsvergütungen (je Ausbildungsjahr) steigen in zwei Stufen:
    • zum 01. März 2025 um 3,4%
    • zum 01. März 2026 um 3,1%
  • Bessere Planbarkeit nach der Ausbildung
    • Vier Monate vor Ausbildungs- bzw. Befristungsende soll der Arbeitgeber über die Details der Weiterbeschäftigung informieren.
    • Bei der Übernahme nach der Ausbildung, entfällt eine erneute Probezeit
  • Einführung eines Tarifvertrags zur Berugsunfähigkeitsversicherung
    • Zugang für alle, ohne Gesundheitsprüfung, garantiert
  • Laufzeit des Tarifvertrages endet zum 28. Februar 2027

Das Flugblatt zum Abschluss

26. Februar 2025

Forderung Tarifrunde 2025 Brotindustrie

  • Erhöhung der Löhne und Gehälter:
    • +7%
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen:
    • + €100 je Ausbildungsjahr
  • Zusätzliche, bezahlte, freie Tage für NGG-Mitglieder
  • Laufzeit des Tarifvertrags endet zum 30. April 2025

Das Flugblatt zur Forderung

27. Juli 2023

Verhandlungsergebnis für die Erfrischungsgetränkeindustrie

  • Die Entgelte steigen in zwei Stufen:
    • zum 01. Januar 2024 um € 241
    • zum 01. Dezember 2024 um 3,9% (mind. € 136)
  • Die Ausbildungsvergütungen (je Ausbildungsjahr) steigen in zwei Stufen:
    • zum 01. Januar 2024 um € 100
    • zum 01. Dezember 2024 um € 75
    • zusätzlich zwei freie Tage vor Zwischen- und Abschlussprüfung
  • Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in vier Stufen:
    • zum 01. August 2023: € 1.500 netto (Azubis die Hälfte)
    • zum 01. März 2024: € 500 netto (Azubis die Hälfte)
    • zum 01. Juni 2024: € 500 netto (Azubis die Hälfte)
    • zum 01. September 2024: € 500 netto (Azubis die Hälfte)
    • Teilzeitbeschäftigte jeweils anteilig zur Arbeitszeit
  • Laufzeit des Tarifvertrages endet zum 31. August 2025

Das Flugblatt zum Abschluss

15. März 2023

Verhandlungsergebnis für das Fleischerhandwerk

  • + € 155 Erhöhung aller Löhne
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen auf
    • € 1.050 im ersten Ausbildungsjahr
    • € 1.150 im zweiten Ausbildungsjahr
    • € 1.250 im dritten Ausbildungsjahr
  • € 220 Nettoeinmalzahlung
  • Laufzeit des Tarifvertrags endet zum 30. April 2024

Das Flugblatt zum Abschluss

06. Mai 2024

Verhandlungen nach der zweiten Runde gescheitert

Die Arbeitgeber waren bei den Tarifverhandlungen am 06.05.2024 zu keinen Kompromissen bereit. 
Nach den Vorstellungen der Arbeitgeberseite, sollten die Löhne und Gehälter:

  • ab 01.05.2024 um 4%
  • ab 01.05.2025 um 3%

erhöht werden.

Die Laufzeit des Tarifvertrags soll 24 Monate betragen.

Das Flugblatt zur Forderung

Das Flugblatt zur ersten Verhandlung

Das Flugblatt zu den gescheiterten Verhandlungen

27. Juli 2023

Verhandlungsergebnis für die Hauswirtschaft

  • + 5,5% Erhöhung der Löhne
  • Ausbildungsvergütungen steigen auf:
    • € 920,00 im ersten Ausbildungsjahr
    • € 970,00 im zweiten Ausbildungsjahr
    • € 1040,00 im dritten Ausbildungsjahr
  • Laufzeit des Tarifvertrags endet zum 30. Juni 2024

Das Flugblatt zum Abschluss

26. Juli 2024

Verhandlungsergebnis für das Hotel-und Gaststättengewerbe

  • Die Entgelte steigen in drei Stufen:
    • zum 01. August 2024 um 4,9%
    • zum 01. April 2025 um 4,5%
    • zum 01. August 2025 um 4,9%

Somit steigt das Einstiegsgehalt für Fachkräfte, ab August 2025, auf € 3.014 brutto 

  • Die Ausbildungsvergütungen (je Ausbildungsjahr) steigen in drei Stufen:
    • zum 01. August 2024 um € 100
    • zum 01. April 2025 um € 30
    • zum 01. August 2025 um € 30
  • Zusätzlich für Azubis:
    • zwei Tage bezahlte Prüfungsfreistellung vor den schriftlichen Abschlussprüfungen
    • 29€-Ticket bezahlt von deinem Arbeitgeber
  • Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie:
    • € 400 netto im August 2024, auch für Auszubildende
  • Laufzeit des neuen Tarifvertrages vom 01.04.2024 bis 31.08.2026

Das Flugblatt zum Abschluss

Die Pressemitteilung zum Abschluss

Weitere Infos bekommst du von deiner NGG-Region (nur einen Click entfernt)

08. August 2024

Tarifabschluss durch Schlichtung

Hier der Abschluss im Detail:

  • Erhöhung der Entgelte ab:
    • ab 01. November 2024 um € 200 € brutto
    • Inflationsausgleichsprämie von 1.100 € netto, ausgezahlt in 3 Tranchen
    • ab 01.07.2025 um weitere 3,2 %
    • ab 2025 Erhöhung der betrieblichen Altersvorsorge um 200 € auf 1.000€ im Jahr
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen (je Ausbildungsjahr):
    • ab 01. November 2024 um 5,4% brutto
    • ab 01. Juli.2025 um 3,2%
    • Inflationsausgleichsprämie von 550 € netto, ausgezahlt in 3 Tranchen
    • Verbesserungen der Ausbildungsbedingungen (siehe Flugblatt jungeNGG)
  • Die Laufzeit des Tarifvertrages 24 Monate (01.06.2024 bis 31.05.2026)

Das Flugblatt zum Abschluss

Das Flugblatt zum Abschluss für Azubis

Pressemeldung

19. Juli 2023

Verhandlungsergebnis für die Mittelstandsbrauer

Ab 01. September 2023:

  • + €285 Erhöhung der Löhne
  • + € 100 Erhöhung der Ausbildungsvergütungen (je Ausbildungsjahr)
  • Inflationsausgleichsprämie
    • € 1.500 netto mit der Lohnabrechnung August
    • Azubis: € 725
    • Teilzeitkräfte anteilig

Ab 01. April 2024:

  • + 3,9% Erhöhung der Löhne
  • + € 75 Erhöhung der Ausbildungsvergütungen (je Ausbildungsjahr)
  • Laufzeit des Tarifvertrags endet zum 31. März 2025

Das Flugblatt zum Abschluss

17. November 2022

Verhandlungsergebnis für die Mühlenindustrie

  • + € 165 Erhöhung der Löhne ab 01. Juni 2023
  • € 200 monatliche Nettoeinmalzahlung (Teilzeit anteilig) vom 01. Dezember 2022 bis zum 31. Mai 2023
  • Ausbildungsvergütungen steigen auf:
    • € 1.000 im ersten Ausbildungsjahr
    • € 1.150 im zweiten Ausbildungsjahr
    • € 1.250 im dritten Ausbildungsjahr
    • € 1.350 im vierten Ausbildungsjahr
  • Laufzeit des Tarifvertrags endet zum 29. Februar 2024

Das Flugblatt zum Abschluss

15. Juli 2024

Tarifabschluss nach Schlichtung

Der Abschluss im Detail:

  • Erhöhung der Löhne und Gehälter:
    • ab 01. Juli 2024: + €165
  • Für die Azubis:
    • + € 65 Erhöhung der Ausbildungsvergütungen (je Ausbildungsjahr)
  • Laufzeit des Tarifvertrags  12 Monate (01.07.2024 - 30.06.2025)

Das Flugblatt zum Abschluss

17. Juni 2024

Verhandlungsergebnis in der Obst- und Gemüseindustrie

  • Die Entgelte steigen:
    • ab 01. Juli 2024:+ 5,1%
  • Die Ausbildungsvergütungen steigen:
    • ab 01. Juli 2024: + €75 je Ausbildungsjahr
  • Das Urlaubsgeld erhöht sich ab:
    • 01. Januar 2025 um + €276 auf €550
  • Laufzeit des Tarifvertrags endet zum 30. Juni 2025

Das Flugblatt zum Abschluss

15. Oktober 2024

Verhandlungsergebnis der Süßwarenindustrie

  • Erhöhung der Entgelte:
    • ab 01. Okotober 2024: +5,0%, mindestens €145
    • ab 01. September 2025: +2,5%
    • Inflationsausgleichsprämie: €500 netto
  • Der Tarifabschluss für die Azubis:
    • + € 100 Erhöhung der Ausbildungsvergütungen (je Ausbildungsjahr)
    • Inflationsausgleichsprämie: €375 netto
    • zwei Tage bezahlte Freistellung vor den schriftlichen Abschlussprüfungen
    • 12 Monate Ankündigungsfrist vor Ausbildungsende zur Übernahme nach der Ausbildung
  • Laufzeit des Tarifvertrags: 24 Monate

Das Flugblatt zum Abschluss

Tariferhöhungen in der Lohngruppe B

Tariferhöhungen in der Lohngruppe F

Dezember 2024

Aktuelle Infos bekommst du hier:

27. März 2024

Verhandlungsergebnis für die Zuckerindustrie

  • Die Entgelte steigen:
    • zum 01. April 2024 um 5,5%
  • Die Ausbildungsvergütungen (je Ausbildungsjahr) steigen:
    • zum 01. April 2024 um € 100
  • Das Urlaubsgeld erhöht sich um über € 400 auf € 1.020 brutto (auch für Azubis) jährlich
  • Zusätzlich für Azubis:
    • einen Tag bezahlte Prüfungsfreistellung vor den schriftlichen Abschlussprüfungen (Teil 2)
    • 29€-Ticket bezahlt von deinem Arbeitgeber
  • Laufzeit des Tarifvertrags endet zum 31. März 2025

Das Flugblatt zum Abschluss

Damit alt sein nicht arm sein bedeutet

20 Jahre Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge

Gemeinsam noch stärker

Rund 180.000 Mitglieder sind wir schon in der NGG. Aber wir wollen mehr werden: je mehr wir in der Gewerkschaft sind, desto stärker sind wir.

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